Stand September 2026 · 6 Min. Lesezeit
Was ein Sicherheitsdienst rechtlich erfüllen muss
Bewachungsgewerbe ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Wer fremdes Leben oder Eigentum gewerbsmäßig bewacht, braucht die Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung. Das Unternehmen ebenso wie jede eingesetzte Wachperson, die zusätzlich eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachweisen muss.
Seit 2019 führt das Statistische Bundesamt das Bewacherregister. Jedes zugelassene Unternehmen und jede Wachperson ist dort mit einer Identifikationsnummer erfasst. Auftraggeber können und sollten diese Nummer erfragen: Sie ist der einfachste Nachweis, dass ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist. Wer sie nicht nennen kann oder will, scheidet aus.
Für bestimmte Aufgaben gelten zusätzliche Anforderungen, etwa die Sachkundeprüfung statt der bloßen Unterrichtung bei Tätigkeiten im öffentlichen Verkehrsraum, in Einkaufszentren oder als Leiter von Sicherheitsdiensten in Aufnahmeeinrichtungen.
Sieben Punkte, die vor der Beauftragung geklärt gehören
Die Angebote unterscheiden sich weniger im Stundensatz als in dem, was hinter dem Stundensatz steht. Diese sieben Punkte trennen belastbare Anbieter von den übrigen:
- Bewacherregister-Identifikationsnummer des Unternehmens, nachfragen und notieren.
- Qualifikation des eingesetzten Personals: Unterrichtung nach § 34a oder Sachkundeprüfung? Für Ihre Aufgabe die richtige Stufe?
- Zertifizierungen wie ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und DIN 77200 (Sicherheitsdienstleistungen), mit Registriernummer und Gültigkeitsdatum, nicht nur als Logo.
- Haftpflichtversicherung: Deckungssumme und Umfang schriftlich, nicht mündlich.
- Erreichbarkeit: Gibt es eine durchgehend besetzte Leitstelle, oder landet der Nachtanruf auf einer Mailbox?
- Dokumentation: Werden Kontrollgänge nachvollziehbar erfasst, etwa über NFC-Kontrollpunkte mit Zeitstempel und bekommen Sie die Berichte?
- Personalstabilität: Wechselt ständig das Gesicht am Empfang, oder arbeitet ein festes Team an Ihrem Objekt?
Was der Preis wirklich aussagt
Sicherheitsdienstleistung ist Personaldienstleistung: Der weit überwiegende Teil des Stundensatzes sind Lohn, Lohnnebenkosten und Qualifikation. Für das Bewachungsgewerbe gelten in Deutschland allgemeinverbindliche Mindestlöhne, die nach Bundesland und Tätigkeit gestaffelt sind. Ein Angebot deutlich unterhalb des marktüblichen Niveaus lässt sich seriös kaum darstellen.
Konkret bestimmen fünf Faktoren den Preis: die geforderte Qualifikation, die Einsatzzeiten (Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge), die Dauer und Planbarkeit des Auftrags, die Anzahl gleichzeitig eingesetzter Kräfte und die Frage, ob Technik einen Teil der Aufgabe übernimmt.
Deshalb nennt ein seriöser Anbieter den Preis erst nach einer Objektbegehung. Wer am Telefon einen Pauschalpreis zusagt, ohne das Objekt gesehen zu haben, kalkuliert entweder mit Puffer oder mit Personal, das die Anforderungen nicht erfüllt. Das Risiko trägt am Ende der Auftraggeber, denn er bleibt für die Auswahl seines Dienstleisters verantwortlich.
Der Ablauf: von der Anfrage bis zum ersten Einsatz
Ein sauberer Prozess folgt fast immer denselben Schritten und daran lässt sich ein Anbieter gut messen:
- Erstgespräch: Was soll geschützt werden, gegen welches Risiko, in welchen Zeiten?
- Objektbegehung vor Ort, kostenlos und ohne Verpflichtung. Wer darauf verzichtet, kennt Ihr Objekt nicht.
- Sicherheitskonzept und Angebot: Leistungen, Zeiten, Personal, Dokumentation und Preis schriftlich.
- Dienstanweisung: die konkreten Abläufe für Ihr Objekt. Rundgänge, Meldewege, Verhalten im Alarmfall, Ansprechpartner.
- Einweisung des Personals vor dem ersten Dienst, nicht währenddessen.
- Regelmäßige Rückmeldung: Berichte, feste Ansprechpartner, Nachjustierung nach den ersten Wochen.
Typische Fehler bei der Auswahl
- Nur den Stundensatz vergleichen, ohne die Qualifikationsstufe dahinter zu prüfen.
- Kein schriftliches Sicherheitskonzept verlangen. Im Schadensfall fehlt dann die Grundlage.
- Auf Zertifikats-Logos vertrauen, ohne Registriernummer und Gültigkeit zu prüfen.
- Die Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten nicht testen, am besten vor der Beauftragung einmal nachts anrufen.
- Die eigenen Mitwirkungspflichten unterschätzen: Schlüssel, Zugänge, Ansprechpartner und Meldeketten müssen von Ihrer Seite geklärt sein.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind im Einzelfall die Vorgaben von Behörden, Feuerwehr und Versicherern.
