Stand August 2026 · 4 Min. Lesezeit
Was eine Brandwache ist
Eine Brandwache ist eine Person, die einen definierten Bereich für eine bestimmte Zeit ununterbrochen auf Brandgefahren überwacht — dort, wo technischer Brandschutz fehlt, außer Betrieb ist oder das Risiko vorübergehend erhöht ist. Sie erkennt Entstehungsbrände, greift mit bereitgestellten Löschmitteln ein und alarmiert nach festgelegtem Meldeweg.
Die vier typischen Pflichtfälle
- Feuergefährliche Arbeiten (Heißarbeiten): Beim Schweißen, Trennschleifen, Löten oder bei Dacharbeiten mit Brenner sieht der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten in der Regel eine Brandwache vor — während der Arbeiten und als Nachkontrolle danach, denn Glutnester können noch Stunden später aufflammen.
- Ausfall der Brandmeldeanlage: Ist eine BMA oder Sprinkleranlage wegen Wartung, Umbau oder Störung außer Betrieb, verlangen Feuerwehr oder Sachversicherer üblicherweise Ersatzmaßnahmen — häufig Kontrollgänge oder eine ständige Brandwache, bis die Anlage wieder läuft.
- Veranstaltungen: Genehmigungsauflagen und das Versammlungsstättenrecht können eine Brandsicherheitswache vorschreiben — je nach Auflage durch die Feuerwehr oder durch qualifiziertes Sicherheitspersonal.
- Auflagen des Versicherers: Feuerversicherer knüpfen den Versicherungsschutz teils an Bedingungen — etwa eine Brandwache bei erhöhtem Risiko. Wer sie ignoriert, riskiert im Schadensfall den Schutz.
Was eine Brandwache konkret macht
- Den zugewiesenen Bereich ununterbrochen überwachen — auch angrenzende Räume, in die Funken oder Wärme gelangen können.
- Zündquellen und Glutnester erkennen, bevor ein Brand entsteht.
- Geeignete Löschmittel bereithalten und Entstehungsbrände bekämpfen.
- Im Ernstfall sofort alarmieren — Feuerwehr, Leitstelle und die vereinbarten Ansprechpartner.
- Kontrollgänge und Vorkommnisse dokumentieren — als Nachweis gegenüber Behörde und Versicherer.
Qualifikation und Einweisung
Wird die Brandwache von einem Bewachungsunternehmen gestellt, kommen in der Regel Kräfte mit der Qualifikation nach § 34a GewO zum Einsatz — Auftraggeber und Versicherer verlangen das üblicherweise. Dazu gehören Grundkenntnisse im Brandschutz und im Umgang mit Löschmitteln.
Genauso wichtig ist die Einweisung vor Ort: Fluchtwege, Löschmittelstandorte, Meldewege und die konkreten Auflagen aus Erlaubnisschein, Feuerwehr- oder Versicherervorgabe. Ein seriöser Dienstleister fragt danach — und beginnt nicht ohne.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind im Einzelfall die Vorgaben von Behörden, Feuerwehr und Versicherern.
