Stand August 2026 · 4 Min. Lesezeit
Was eine Brandwache ist
Eine Brandwache ist eine Person, die einen definierten Bereich für eine bestimmte Zeit ununterbrochen auf Brandgefahren überwacht, dort, wo technischer Brandschutz fehlt, außer Betrieb ist oder das Risiko vorübergehend erhöht ist. Sie erkennt Entstehungsbrände, greift mit bereitgestellten Löschmitteln ein und alarmiert nach festgelegtem Meldeweg.
Die vier typischen Pflichtfälle
- Feuergefährliche Arbeiten (Heißarbeiten): Beim Schweißen, Trennschleifen, Löten oder bei Dacharbeiten mit Brenner sieht der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten in der Regel eine Brandwache vor, während der Arbeiten und als Nachkontrolle danach, denn Glutnester können noch Stunden später aufflammen.
- Ausfall der Brandmeldeanlage: Ist eine BMA oder Sprinkleranlage wegen Wartung, Umbau oder Störung außer Betrieb, verlangen Feuerwehr oder Sachversicherer üblicherweise Ersatzmaßnahmen, häufig Kontrollgänge oder eine ständige Brandwache, bis die Anlage wieder läuft.
- Veranstaltungen: Genehmigungsauflagen und das Versammlungsstättenrecht können eine Brandsicherheitswache vorschreiben, je nach Auflage durch die Feuerwehr oder durch qualifiziertes Sicherheitspersonal.
- Auflagen des Versicherers: Feuerversicherer knüpfen den Versicherungsschutz teils an Bedingungen, etwa eine Brandwache bei erhöhtem Risiko. Wer sie ignoriert, riskiert im Schadensfall den Schutz.
Was eine Brandwache konkret macht
- Den zugewiesenen Bereich ununterbrochen überwachen, auch angrenzende Räume, in die Funken oder Wärme gelangen können.
- Zündquellen und Glutnester erkennen, bevor ein Brand entsteht.
- Geeignete Löschmittel bereithalten und Entstehungsbrände bekämpfen.
- Im Ernstfall sofort alarmieren. Feuerwehr, Leitstelle und die vereinbarten Ansprechpartner.
- Kontrollgänge und Vorkommnisse dokumentieren, als Nachweis gegenüber Behörde und Versicherer.
Qualifikation und Einweisung
Wird die Brandwache von einem Bewachungsunternehmen gestellt, kommen in der Regel Kräfte mit der Qualifikation nach § 34a GewO zum Einsatz. Auftraggeber und Versicherer verlangen das üblicherweise. Dazu gehören Grundkenntnisse im Brandschutz und im Umgang mit Löschmitteln.
Genauso wichtig ist die Einweisung vor Ort: Fluchtwege, Löschmittelstandorte, Meldewege und die konkreten Auflagen aus Erlaubnisschein, Feuerwehr- oder Versicherervorgabe. Ein seriöser Dienstleister fragt danach und beginnt nicht ohne.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind im Einzelfall die Vorgaben von Behörden, Feuerwehr und Versicherern.
