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This compliance and whistleblowing information is provided in German. Reports: hinweisgeber@shala-sicherheit.de (confidential, German Whistleblower Protection Act).
Die SHALA Sicherheit & Service GmbH & Co. KG steht für Zuverlässigkeit, Integrität und verantwortungsbewusstes Handeln. Als Sicherheitsdienstleister ist das Vertrauen unserer Beschäftigten, Kunden, Auftraggeber und Geschäftspartner eine wesentliche Grundlage unserer täglichen Arbeit.
Wir erwarten von unseren Beschäftigten, Führungskräften und Geschäftspartnern, dass sie geltende Gesetze, vertragliche Verpflichtungen, interne Vorgaben sowie die Grundsätze eines respektvollen und fairen Umgangs einhalten.
Hinweise auf mögliche Rechts- oder Regelverstöße nehmen wir ernst. Deshalb haben wir eine interne Hinweisgeberstelle eingerichtet, über die entsprechende Sachverhalte vertraulich gemeldet werden können.
An unsere Hinweisgeberstelle können insbesondere Hinweise zu folgenden Sachverhalten gerichtet werden:
Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Kundenanfragen, Bewerbungen, Dienstplanwünsche, Urlaubsanträge, Krankmeldungen, Lohnabrechnungsfragen oder gewöhnliche Personalangelegenheiten vorgesehen.
Bitte nutzen Sie für solche Anliegen die regulären Kontaktmöglichkeiten der SHALA Sicherheit & Service GmbH & Co. KG.
Die interne Hinweisgeberstelle steht insbesondere folgenden Personengruppen offen:
Hinweise können vertraulich an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: hinweisgeber@shala-sicherheit.de
Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst konkret. Auf dieses Postfach haben ausschließlich die mit der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen beauftragten Personen Zugriff.
Wenn Sie Ihren Hinweis mündlich abgeben möchten, können Sie einen vertraulichen Rückruf anfordern. Senden Sie hierzu eine kurze E-Mail an hinweisgeber@shala-sicherheit.de und geben Sie ausschließlich folgende Informationen an:
Sie müssen den Sachverhalt in dieser E-Mail noch nicht schildern. Eine zuständige Person der internen Hinweisgeberstelle wird Sie vertraulich kontaktieren und Ihre mündliche Meldung entgegennehmen.
Ihre Telefonnummer und die mitgeteilten Rückrufdaten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme im Rahmen des Hinweisgeberverfahrens verwendet.
Schriftliche Hinweise können an folgende Anschrift gesendet werden: SHALA Sicherheit & Service GmbH & Co. KG, Interne Hinweisgeberstelle – persönlich/vertraulich, Sorbenstraße 62, 20537 Hamburg.
Bitte kennzeichnen Sie den verschlossenen Umschlag deutlich mit: „Persönlich und vertraulich – nicht durch andere Personen öffnen“.
Auf Wunsch kann die Meldung innerhalb einer angemessenen Frist auch in einem persönlichen Gespräch mit einer zuständigen Person der internen Hinweisgeberstelle abgegeben werden.
Senden Sie zur vertraulichen Terminvereinbarung eine E-Mail an hinweisgeber@shala-sicherheit.de. Geben Sie dabei bitte nur Ihren Terminwunsch und Ihre Kontaktmöglichkeit an. Der eigentliche Sachverhalt muss in der Terminanfrage noch nicht beschrieben werden.
Damit wir Ihren Hinweis sachgerecht prüfen können, sollte Ihre Meldung möglichst folgende Informationen enthalten:
Bitte schildern Sie den Sachverhalt möglichst konkret. Unterscheiden Sie dabei, soweit möglich, zwischen eigenen Beobachtungen und Informationen, die Sie von anderen Personen erhalten haben.
Übermitteln Sie bitte nur Unterlagen und Informationen, zu deren Weitergabe Sie berechtigt sind.
Alle eingehenden Meldungen werden vertraulich und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bearbeitet.
Zugriff auf die Meldungen erhalten ausschließlich die Personen, die mit der Entgegennahme und Bearbeitung der Hinweise beauftragt sind oder sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützen.
Die Identität der hinweisgebenden Person sowie die Identität der von einer Meldung betroffenen oder darin genannten Personen werden im gesetzlich vorgesehenen Umfang geschützt.
Eine Weitergabe von Informationen erfolgt nur, soweit dies für die Prüfung des Sachverhalts, die Durchführung erforderlicher Folgemaßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen notwendig und zulässig ist.
Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit nach bestem Wissen begründete Hinweise abgeben, dürfen aufgrund ihrer Meldung nicht benachteiligt, eingeschüchtert oder anderweitig unter Druck gesetzt werden.
Vergeltungsmaßnahmen oder sonstige Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen werden nicht geduldet.
Der gesetzliche Schutz gilt nicht für Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen melden. Bewusst falsche Anschuldigungen können arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.
Hinweise können auch ohne Nennung des eigenen Namens per Post abgegeben werden. Anonym eingehende Hinweise werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten geprüft und bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass wir bei einer vollständig anonymen Meldung ohne Kontaktmöglichkeit:
Eine anonyme Meldung sollte deshalb möglichst konkrete Angaben und vorhandene Nachweise enthalten.
Nach Eingang eines Hinweises erfolgt grundsätzlich folgendes Verfahren:
Eine Rückmeldung erfolgt nur, soweit dadurch interne Untersuchungen oder behördliche Ermittlungen nicht beeinträchtigt und die Rechte der von der Meldung betroffenen oder darin genannten Personen gewahrt werden.
Abhängig von Art und Schwere des gemeldeten Sachverhalts können insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Jede Meldung wird unparteiisch und ergebnisoffen geprüft. Für beschuldigte oder in einer Meldung genannte Personen gilt bis zur Klärung des Sachverhalts die Unschuldsvermutung.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur für die Bearbeitung der Meldung sowie die Durchführung erforderlicher Folgemaßnahmen verarbeitet.
Unabhängig von unserer internen Hinweisgeberstelle können Sie sich jederzeit an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz wenden.