In Deutschland herrscht Räum- und Streupflicht für Privatpersonen wie auch für gewerbliche Unternehmen und öffentliche Liegenschaftsverwalter. Immobilienbesitzer sind zur Gehwegreinigung verpflichtet. Die Verantwortung, dass niemand ausrutscht und sich verletzt, bleibt beim Immobilienbesitzer, auch wenn dieser die Räum- und Streupflicht auf seinen Mieter überträgt. Schadenersatzpflichtig macht sich der Immobilienbesitzer. Damit das erst gar nicht so weit kommt, sind wir mit dem notwendigen Equipment von Schneeschaufeln bis zu Schneefräsen und Schneepflügen ausgestattet. Als Streumittel setzen wir möglichst umweltschonende Varianten ein.
Von Gehwegen über Zufahrtswege, von Ladezonen über Verkehrswege bis zu Parkflächen beseitigen wir sämtliche Flächen von Schnee und Eis auf Basis der kommunalen Winterdienstsatzungen. Zudem sorgen unsere Streudienste im 24/7-Service dafür, dass die Glättebildung verhindert wird. Am Ende der alljährlichen Kälteperiode wird das eingesetzte Streugut von uns wieder entfernt.
Ein individuelles Angebot erstellen wir Ihnen gerne auf Basis eines Leistungsverzeichnisses. Vor dem Vertragsabschluss sollte eine Begehung des Objektes mit einem unserer Kundenbetreuer stattgefunden haben.